Wandbaustoffe 101 2 Produkte und Verarbeitung Wandbaustoffe Allgemeine Einführung in die Verarbeitung 2.3 2.3.1 rung von Mauerwerk bei Frost-TauWechsel bzw. bei Frost folgende Aspekte zu beachten: Bei Frost darf Mauerwerk nur unter besonderen Schutzmaßnahmen (z. B. Einhausen) ausgeführt werden. Frostschutzmittel sind nicht zulässig. Gefrorene Baustoffe dürfen nicht verwendet werden. Frisches Mauerwerk ist bis zum vollständigen Aushärten vor Frost zu schützen. Auf gefrorenem Mauerwerk darf nicht weitergearbeitet werden. Der Einsatz von Salzen zum Auftauen ist nicht zulässig. Teile vom Mauerwerk, die durch Frost oder andere Einflüsse geschädigt sind, sind vor dem Weiterbau abzutragen. Silka FIX S202 (Silka Secure Dünnbettmörtel) und Ytong FIX N240 sind bei Temperaturen zwischen +5°C und +30°C optimal zu verarbeiten. Bei geringeren Temperaturen sind geeignete Maßnahmen bei der Verarbeitung der Mörtel und der Steinmaterialien zu treffen (z. B. Einhausen bei niedrigen Temperaturen, siehe oben). Die Maßnahmen zum Schutz sind so zu dimensionieren, dass ausreichend positive Temperaturen für die Aushärtung des Mörtels vorhanden sind. Beide Mörtel binden bei niedrigen Temperaturen unter +5 °C deutlich schlechter ab und erreichen somit erst später ihre Endfestigkeit. Temperaturen von +5 °C bis zur Frostgrenze können bei fehlenden Schutzmaßnahmen das Erhärten des Mörtels derart verzögern, dass das Anmachwasser schneller verdunstet, als der Mörtel erhärtet und somit keine ausreichende Festigkeit und kein ausreichender Verbund erreicht wird. Darüber hinaus sollte frisches Mauerwerk vor direktem Regen geschützt werden und ohne Schutz- maßnahmen bei anhaltendem Niederschlag nicht gemauert werden (vergleiche hierzu auch DIN EN 1996-2:2010, Abschnitt 3.6). Im Anwendungsbereich der „Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (VOB Teil C) sind die oben genannten Maßnahmen entsprechend ATV „Mauerarbeiten“ – DIN 18330:2016, Abschnitt 3.1.2 mit dem Auftraggeber abzustimmen. Gemäß DIN 18330:2016, Abschnitt 4.2.24 sind Vorsorge- und Schutzmaßnahmen für das Mauern bei Frost „besondere Leistungen“. Fragen beantwortet Ihnen gerne unsere technische Bauberatung unter der Rufnummer 08 00-5 23 56 65. Ihren regionalen Ansprechpartner finden Sie außerdem unter www.xella.de Arbeitssicherheit auf Baustellen Beim Arbeiten auf der Baustelle gelten die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft. Sie beginnen bei der Baustelleneinrichtung, gelten bei notwendigen Abstandsflächen und Böschungswinkeln bei Erdaushub und enden erst mit dem Verlassen der Baustelle nach Arbeitsschluss. Diese Vorschriften und Informationen sind zwingend notwendige Arbeitshilfen, um Baumaßnahmen unfallfrei abschließen zu können – denn Sicherheit und Gesundheitsschutz sollten für jeden Baubeteiligten an erster Stelle stehen. Jeder Unternehmer ist vor Baubeginn zu einer Gefährdungsanalyse verpflichtet, die baustellenbezogen im Einklang mit dem Leistungsumfang vorzunehmen ist. Die Analyse erkennt vorhersehbare Gefährdungen, um frühzeitig entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Ausführende vor Ort muss die persönliche Schutzausrüstung (unter anderem Schuhwerk, Bekleidung, Kopf-, Augen- und Gehörschutz) kennen und sie sachgerecht als Risikovorsorge nutzen. Die Verarbeitung von Ytong und Silka Wandbaustoffen erfordert neben den allgemeinen Baustellen- auch ggf. weitere Schutzmaßnahmen aus den folgenden Bereichen: Arbeits- und Schutzgerüste Hebewerkzeuge und Lastaufnahmemittel Steinsägen und Steintrenngeräte Weitgehende Regelungen aus technischer wie berufsgenossenschaftlicher Sicht gewährleisten einen reibungslosen Baustellenablauf und helfen, Unfälle zu vermeiden.
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