Ytong Silka Baubuch / 6. Auflage

Wandbaustoffe 225 2 Folgearbeiten bei Ytong und Silka Wandbaustoffen 2.6 Wandbaustoffe 2.6.1 Damit die positiven Eigenschaften unserer Wandbaustoffe dauerhaft Bestand haben, sind diverse Folgearbeiten notwendig, um das Mauerwerk zu schützen und individuell zu gestalten. Bevor jedoch die Schutzschichten auf Ytong Porenbeton und Silka Kalksandstein aufgebracht werden, sind zunächst alle Leitungen zu verlegen. Die dafür erforderlichen Schlitze und Aussparungen lassen sich im Bauablauf individuell erstellen. Schlitze und Aussparungen Leitungen für haustechnische Anlagen werden vorzugsweise „unter Putz“ verlegt, lediglich in untergeordneten Räumen des Kellers oder Dachgeschosses ist das Verlegen „über Putz“ üblich. Für fachgerecht ausgeführte Schlitze und Aussparungen in Ytong und Silka Wandbaustoffen sind die in der Tabelle 1 dargestellten Werte nach DIN EN 1996-1-1 (Eurocode 6) und dem entsprechenden nationalen Anhang einzuhalten. Die Tabellenwerte regeln zwar nur tragende Wände, die Aussagen treffen jedoch häufig auch auf nicht tragende Wände zu (siehe hierzu die DAfM Richtlinien „Schlitze und Aussparungen in Mauerwerk“ bzw. „Nichttragende innere Trennwände aus Mauerwerk“). Die Lage und Anordnung von Schlitzen und Aussparungen ergeben sich dabei hauptsächlich aus der Elektro- und Sanitärinstallation, wobei die normativen Vorgaben zur „kreuzungsfreien“ Verlegung der Leitungssysteme beider Gewerke immer planerisch berücksichtigt werden sollen. Tabelle 1: Zulässige Schlitzbreiten ohne Nachweis nach DIN EN 1996-1-1/NA Wanddicke [mm] Nachträglich hergestellte vertikale Schlitze und Aussparungen3) Mit der Errichtung des Mauerwerks hergestellte vertikale Schlitze und Aussparungen im gemauerten Verband Nachträglich hergestellte horizontale und schräge Schlitze Maximale Tiefe1) tch,v [mm] Maximale Breite2) (Einzelschlitz) [mm] Verbleibende Mindestwanddicke [mm] Maximale Breite2) [mm] Mindestabstand der Schlitze und Aussparungen Maximale Schlitztiefe tch,h 4) [mm] von Öffnungen untereinander Unbeschränkte Länge Länge ≤ 1.250 mm5) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 115 bis 149 10 100 – – ≥ 2-fache Schlitzbreite bzw. ≥ 240 mm ≥ Schlitz- breite – – 150 bis 174 20 100 – – – 06) 175 bis 199 30 100 115 260 06) 25 200 bis 239 30 125 115 300 06) 25 240 bis 299 30 150 115 385 156) 25 300 bis 364 30 200 175 385 206) 30 ≥ 365 30 200 240 385 206) 30 1) Schlitze, die bis maximal 1 m über den Fußboden reichen, dürfen bei Wanddicken ≥ 240 mm bis 80 mm Tiefe und 120 mm Breite ausgeführt werden. 2) Die Gesamtbreite von Schlitzen darf je 2 m Wandlänge die Maße der Spalte 5 nicht überschreiten. Bei geringeren Wandlängen als 2 m sind die Werte in Spalte 5 proportional zur Wandlänge zu verringern. 3) Abstand der Schlitze und Aussparungen von Öffnungen ≥ 115 mm bzw. z.B. bei Öffnungen für Fenster mindestens die Dübel-Setztiefe. 4) Horizontale und schräge Schlitze sind nur zulässig in einem Bereich ≤ 0,4 m ober- oder unterhalb der Rohdecke sowie jeweils an einer Wandseite. Sie sind nicht zulässig bei Langlochziegeln. 5) Mindestabstand in Längsrichtung von Öffnungen ≥ 490 mm, vom nächsten Horizontalschlitz zweifache Schlitzlänge. 6) Die Tiefe darf um 10 mm erhöht werden, wenn Werkzeuge verwendet werden, mit denen die Tiefe genau eingehalten werden kann. Bei Verwendung solcher Werkzeuge dürfen auch in Wänden ≥ 240 mm gegenüberliegende Schlitze mit jeweils 10 mm Tiefe ausgeführt werden.

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