371 Bautechnologie 4 Wärmeschutz Gebäudeenergiegesetz GEG 4.2 4.2.6 Der Anforderungswert aus dem Referenzgebäude zeigt im Energieausweis den maximal zulässigen Jahresprimärenergiebedarf sowie den Transmissionswärmeverlust, den das geplante Gebäude einzuhalten bzw. zu unterschreiten hat. Dabei sind beliebige Abweichungen bei den einzelnen Bauteilen und der Anlagentechnik möglich, solange sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht überschreiten. Je deutlicher die Anforderungswerte unterschritten werden, desto geringer sind der Energieeinsatz und damit auch die Betriebskosten des Gebäudes. Abb. 3: Berechnungsablauf des GEG ab 1.01.2023 – Referenzgebäudeverfahren nach DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10 Berechnung des vor- handenen Transmissionswärmeverlustes H’T,Ist Berechnung des maximal zulässigen Transmissionswärmeverlustes H’T,Ref QP,Ref x 0,55 ≥ QP,Ist Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes und der Nutzung erneuerbarer Energien Berechnung mit Vorgaben aus dem Referenzgebäude nach Abb. 1 und 2 Berechnung mit der vorgesehenen Konstruktion und Haustechnik Berechnung des maximal zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs QP,Ref Berechnung des vorhandenen Jahresprimärenergiebedarfs QP,Ist H’T,Ref ≥ H’T,Ist
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