262 Bauphysik 7 Wärmeschutz Energieeinsparverordnung EnEV 2014 Der bewährte Nachweis über das Referenzgebäudeverfahren für Wohngebäude Mit dem Referenzgebäudeverfahren lassen sich alle Arten von Wohn- und Nichtwohngebäuden energetisch berechnen. Für Wohngebäude bietet sich das Referenzgebäudeverfahren nach DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10 an, da hier der Aufwand geringer ist als mit den Datengrundlagen aus DIN V 18599. Die energetische Qualität der Gebäudehülle ergibt sich über den Transmissionswärmeverlust. Dieser Wert bilanziert die Bauteile der Gebäudehülle so, dass die Dämmwirkung im Mittel über alle Außenbauteile (z. B. Wände, Dach, Fenster etc.) erkennbar wird. Das Referenzgebäude macht hier entsprechende Vorschläge für die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der einzelnen Bauteile. Diese können sowohl unter- als auch überschritten werden. Damit kann der Planer entsprechende wirtschaftliche Lösungen für die Gebäudehülle schaffen. Zusätzlich wird in der EnEV die Berücksichtigung der Wärmebrücken weiter fortgeschrieben und dem Planer die Aufgabe zugewiesen, diese auf wirtschaftliche Weise zu vermeiden. Der Energieverbrauch eines Gebäudes wird weiterhin durch die Kombination aus der Bauteilqualität, der wärmeübertragenden Gebäudehülle und der eingesetzten Anlagentechnik für Heizung, Trinkwassererwärmung und Lüftung bestimmt. Das Referenzgebäudeverfahren ermöglicht auch in der Anlagentechnik eine hohe Kombinationsvielfalt und wird einem Referenzstandard gegenübergestellt. Im Rahmen des Nachweises kann dann die Anlagentechnik zusätzlich durch Herstellerkenndaten und exakte Leitungslängen optimiert werden. Damit lassen sich gegenüber den Normwerten deutliche Einsparungen im rechnerischen Jahresprimärenergiebedarf erzielen. Mit dem Wechselspiel zwischen den einzelnen Komponenten beschreibt die aktuelle EnEV keine starren Grenzwerte, sondern ermöglicht vielmehr ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, um die energetischen Anforderungen einzuhalten. Im Referenzgebäude werden Vorgaben zu Bauteil- und Anlagenkennwerten zur Ermittlung des maximal zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs gemacht. Aus diesen Kennwerten und der Geometrie des tatsächlichen Gebäudes ergibt sich der energetische Standard. Dabei zählt die Summe aller Werte – nicht die Einzelwerte. Berücksichtigung der Wärmebrücken U WB = 0,05 W/(m2K) warm kalt unbeheizt Dach U Ref = 0,20 W/(m2K) Außenwand (inkl. Rollladenkästen) U Ref = 0,28 W/(m2K) Außentür U Ref = 1,8 W/(m2K) Außenwand (Erdreich) U Ref = 0,35 W/(m2K) Bodenplatte U Ref = 0,35 W/(m2K) Fenster U Ref = 1,3 W/(m2K) g ⊥, Ref = 0,60 Decke (Außenluft) U Ref = 0,20 W/(m2K) Dachflächenfenster U Ref = 1,4 W/(m2K) g ⊥, Ref = 0,60 Oberste Decke U Ref = 0,20 W/(m2K) Decke U Ref = 0,35 W/(m2K) Prüfung der Luftdichtheit n 50 Abb. 1: Referenzstandard Wohngebäude – Referenzgebäudeverfahren 7.1 7.1.6
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