280 Bauphysik 7 Feuchteschutz Schutz vor Erdfeuchte Tauwasser- und Schimmelschutz 7.2 7.2.3 7.2.4 Ein guter Schutz vor Erdfeuchte ist eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Durchführung von Wärmedämm-Maßnahmen. Ob zum Schutz vor aufsteigender Feuchte bei einer Wandinnendämmung, zum Schutz vor Durchfeuchtung einer Tiefgaragendämmung oder zur Herstellung einer fachgerechten Sockelausbildung eines Wärmedämm-Verbundsystems, in allen Fällen ist auch ein ausreichender Schutz vor Erdfeuchte zu berücksichtigen. Bei Einbau von Multipor Wärmedämm-Verbundsystemen ist generell vor Beginn der Dämm-Maßnahmen eine Abdichtung gemäß DIN 18533 herzustellen. Isolierung einer Kellerwand 1 Abdichtung eines Sockels 2 7.2.4 Tauwasser- und Schimmelschutz Die Verhinderung von Tauwasserausfall an Gebäudeinnenoberflächen ist eine der wesentlichen Voraussetzungen zur Vermeidung von Schimmel. Feuchtigkeit dringt bei Gebäuden nicht nur von außen – etwa durch Schlagregen – ein, sondern ist in den Baustoffen sowie in der Luft vorhanden, und nicht zuletzt wird auch bei der Gebäudenutzung selbst Feuchtigkeit erzeugt. Daher gilt: Vermeiden Sie durch gute Planung und Ausführung Schäden durch Tauwasserausfall innerhalb der Konstruktion und schließen Sie zudem Schimmelbildungen als Folge erhöhter Feuchte an den Bauteiloberflächen dauerhaft aus. Baufeuchte Die Baufeuchte ist nur in den ersten ein bis zwei Jahren nach Baufertigstellung zu beachten, danach ist sie in der Regel vollständig ausgetrocknet. Das heißt: Erst nach rund zwei Jahren liegt in den Wandbaustoffen die Ausgleichsfeuchte vor. Daher sollten größere Möbel immer hinterlüftet sein und in dem entsprechenden Zeitraum nach Baufertigstellung nicht direkt an der Außenwand platziert werden. Zudem ist es vor allem im Winter förderlich, das Lüftungsverhalten an die erhöhte Raumluftfeuchte anzupassen. Tauwasserschutz Die DIN 4108 enthält wichtige Anforderungen zum Tauwasserschutz und regelt in Teil 2 auch den entsprechenden Mindestwärmeschutz von Bauteilen: Dieser stellt sicher, dass es auf raumseitigen Oberflächen nicht zu Tauwasserausfall oder Schimmelschäden kommt. Tauwasser schlägt sich nieder, wenn der Taupunkt der Raumluft erreicht ist. Der Taupunkt ergibt sich aus Temperatur und relativer Luftfeuchte sowie der Oberflächentemperatur des Bauteils. Um dauerhafte Schimmelfreiheit garantieren zu können, darf die Luftfeuchte auf der Bauteiloberfläche nicht über 80% steigen. Das entspricht einer Oberflächentemperatur von mindestens 12,6 °C unter den genormten Klimarandbedingungen (Temperatur innen 20 °C, außen -5 °C). Die Norm legt deshalb Mindestwärmedurchgangswiderstände für die verschiedenen Bauteile fest und fordert außerdem, insbesondere im Winter eine Mindestoberflächentemperatur (12,6 °C) auch im Bereich von Wärmebrücken einzuhalten. Der in diesem Zusammenhang geforderte Wert ist der Temperaturfaktor f Rsi , der nicht unter 0,7 liegen darf.
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